Wohngebäude
Blitz und Hagel? Lassen Sie kalt!
Unverzichtbarer Vermögensschutz: eine Wohngebäudeversicherung
Ein Sturm- oder Hagelschaden an Ihrem Eigenheim kann schnell in den fünf- bis sechsstelligen Bereich gehen. Solche Schäden – auch durch Feuer und Leitungs-
wasser – erstattet Immobilieneigentümern ihre Wohngebäudeversicherung.
Selbst Schäden durch grobe Fahrlässigkeit – wenn z.B. versehentlich nicht gelöschte Kerzen den Weihnachtsbaum in Brand setzen – können durch eine Wohngebäude-
versicherung abgedeckt werden.
Wir beraten Sie individuell
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Oder gleich anrufen: (030) 89504451